Versicherungspflicht Krankenversicherung

Ja, es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland. Wer so schlau ist und vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit wechselt und sagt “Ich bin erstmal ohne Krankenversicherung” oder “Ich kümmere mich später”, der irrt. Man ist immer versichert. Es müssen rückwirkend Beiträg gezahlt werden und diese richten sich dann nach dem Einkommen. Selbständige haben meist keinen Arbeitgeber, d.h. es gibt keinen Arbeitgeberanteil und man muss alles selbst zahlen.

Da können schnell sehr große Beträge zusammenkommen, darum sollte man sich vorher um seine Krankenversicherung kümmern und zwar rechtzeitig. Die Selbständigkeit ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund, d.h. man hätte das Recht jederzeit zu kündigen. Dies geschieht, damit der Selbständige nicht unnöötig finanziell belastet wird.